Titelgeschichte in ff 7/12 über Gerhard Brandstätter, einen der mächtigsten Männer Südtirols

Da kann der Herr Brandstätter noch so oft von der „Wählbarkeit Durnwalders“ reden: Tatsache ist, dass es zur Wählbarkeit Durnwalders bei den Landtagswahlen 2003 kein endgültiges Urteil in der Sache gibt, weil Brandstätter dies durch Ausnutzung eines Formfehlers (Fristverfall) verhindert hat; in der Sache entschieden wurden hingegen die Fälle der beiden Abgeordneten Repetto und Steger, die sich in genau derselben Situation befanden wie seinerzeit Durnwalder, und die mit rechtskräftigen Gerichtsurteilen für unwählbar erklärt wurden.
Dass nun Herr Brandstätter gerade die Causa Durnwalder als jene benennt, mit deren „Urteil“ er die größte Freude hatte, wirft ein bezeichnendes Licht auf den „Puppenspieler“ (wie ff ihn bezeichnet). In der nämlichen Causa bestand der Formfehler bekanntlich darin, dass die Anwälte der Rekurssteller die Hinterlegung des Rekurses erst nach Ablauf der betreffenden Frist vorgenommen haben, und Durnwalders Anwälte dies ausgenutzt haben, um das Verfahren endgültig zu stoppen (dieser „seltsame“ Fehler ist zurzeit noch Gegenstand einer Streitsache zwischen uns Rekursstellern und den seinerzeitigen Anwälten, siehe ff No. 01/2011).

Johann Gruber, Bozen

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