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Titelgeschichte in ff 7/12 über Gerhard Brandstätter, einen der mächtigsten Männer Südtirols

Da kann der Herr Brandstätter noch so oft von der „Wählbarkeit Durnwalders“ reden: Tatsache ist, dass es zur Wählbarkeit Durnwalders bei den Landtagswahlen 2003 kein endgültiges Urteil in der Sache gibt, weil Brandstätter dies durch Ausnutzung eines Formfehlers (Fristverfall) verhindert hat; in der Sache entschieden wurden hingegen die Fälle der beiden Abgeordneten Repetto und Steger, die sich in genau derselben Situation befanden wie seinerzeit Durnwalder, und die mit rechtskräftigen Gerichtsurteilen für unwählbar erklärt wurden.
Dass nun Herr Brandstätter gerade die Causa Durnwalder als jene benennt, mit deren „Urteil“ er die größte Freude hatte, wirft ein bezeichnendes Licht auf den „Puppenspieler“ (wie ff ihn bezeichnet). In der nämlichen Causa bestand der Formfehler bekanntlich darin, dass die Anwälte der Rekurssteller die Hinterlegung des Rekurses erst nach Ablauf der betreffenden Frist vorgenommen haben, und Durnwalders Anwälte dies ausgenutzt haben, um das Verfahren endgültig zu stoppen (dieser „seltsame“ Fehler ist zurzeit noch Gegenstand einer Streitsache zwischen uns Rekursstellern und den seinerzeitigen Anwälten, siehe ff No. 01/2011).

Johann Gruber, Bozen

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Das Südtiroler Wochenmagazin ff hat anlässlich des 70. Geburtstages des sog. Landeshauptmannes Durnwalder ein “spannendes Durnwalder-Lesebuch” veröffentlicht, in dem namhafte Südtiroler – “Es sind Durnwalder-Fans darunter wie auch Durnwalder-Kritiker” – um eine besondere Glückwunschbotschaft gebeten wurden; der Schleimspur nach zu urteilen, die sich durch die meisten der abgedruckten “Botschaften” zieht, sind dabei aber offensichtlich die Durnwalder-Fans ungleich stärker zum Zug gekommen.
Jedenfalls habe ich diesbezüglich einen Leserbrief an die ff (pdf-Datei – 694 kB) geschickt, der freundlicherweise und ungekürzt in der heutigen Ausgabe veröffentlicht wurde und den ich nachfolgend wiedergebe.

ff – Wochenmagazin | 2011-09-22/29

 

Titelgeschichte in ff 38/11 zum 70. Geburtstag von Landeshauptmann Luis Durnwalder

Um etwaigen Fehlinterpretationen vorzubeugen, eines vorneweg: Persönlich wünsche ich Herrn Durnwalder alles Beste und im Besonderen, dass er auf seine alten Tage noch so etwas wie Familienglück erleben möge, was ihm früher offensichtlich versagt blieb.
Bezüglich seiner politischen Tätigkeit wünsche ich ihm – und uns Südtiroler/inne/n – dass er sich möglichst bald zurückziehen möge, auch weil Durnwalders Leistungen mit der Zeit in dem Maße abgenommen haben, wie seine Leibesfülle zugenommen hat.
Es fehlt hier der Platz, um die vielen negativen Aspekte der „Ära Durnwalder“ aufzulisten (z. B. Ausgrenzung Andersdenkender, Geld- und Machtgier, Umweltverschandelung, Protzbauten anstatt sozialer Maßnahmen), deshalb sei an dieser Stelle nur daran erinnert, dass in den Beiträgen der ff mehrere wesentliche Fakten unerwähnt geblieben sind (etwa Durnwalders Unwählbarkeit 2003 oder der Vorzugsstimmenverlust auf weit unter 100.000 bei den Landtagswahlen 2008).
Was schließlich die historische Bedeutung Durnwalders für Südtirol betrifft, wird man für ein angemessenes Urteil wohl noch einige Zeit abwarten müssen; der von mehreren Seiten gewagte Vergleich mit dem großen Silvius Magnago erscheint aber auf jeden Fall unangebracht, denn mit dem Schwergewicht Magnago – menschlich, intellektuell, politisch – kann ein (nur körperlich schwergewichtiger) Durnwalder sicher nicht mithalten.

Johann Gruber, Bozen

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LUIS DURNWALDER DEVE DIMETTERSI

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Artikel in “ff” No. 01 vom 05.01.2011

Die Wählbarkeitsfrage in Sachen Durnwalder hat ein kurioses Nachspiel: Weil der Anwalt der Kläger seinerzeit den Termin versäumt hat, erwägen sie nun eine Schadenersatzklage gegen ihn.

Johann Gruber ist sicher: “Luis Durnwalder ist 2003 unwählbar gewesen.” Dies würden die Urteile in den Fällen von Barbara Repetto (PD, Ex-Landesrätin) und Dieter Steger (SVP, Noch-Landtagspräsident) klar belegen. Denn alle drei Fälle sind gleich gelagert: Sowohl Durnwalder als auch Repetto und Steger waren zum Zeitpunkt der Landtagswahl einfache Verwaltungsräte in mehrheitlich öffentlichen Gesellschaften. Das Wahlgesetz spricht in solchen Fällen von “Unwählbarkeit”.
Doch während Repetto und Steger gehen mussten beziehungsweise müssen, durfte Landeshauptmann Durnwalder bleiben. Den Grund dafür nannte Gruber in einem Leserbrief in den Dolomiten bereits Anfang des vergangenen Jahres: “Die Anwälte der fünf Rekurssteller hatten seinerzeit ,seltsamerweise’ eine Frist verstreichen lassen, weshalb das Kassationsgericht das Verfahren als ,nicht verfolgbar’ abschließen musste; der Generalstaatsanwalt beim Kassationsgericht hatte aber mit Nachdruck für die Unwählbarkeit Durnwalders plädiert.”

Die fünf Rekurssteller Johann Gruber, Hubert Comploi, Hans-Jörg Michaeler, Klaus Senoner und Rudolf Siller sehen sich heute um die Früchte ihrer Mühen und Auslagen gebracht. Immerhin hat der Prozessmarathon seit 2004 über 30.000 Euro gekostet. Comploi hatte sogar auf die Anschaffung eines neuen Wagens verzichtet, um “in die Rechtsstaatlichkeit zu investieren”. Das Geld ist durch den versäumten Termin in Rauch aufgegangen. Jetzt erwägen die fünf Männer eine Schadenersatzklage gegen ihren Anwalt – Gianni Lanzinger.
Der Bozner Anwalt Gianni Lanzinger hatte den Fall Durnwalder von den Trentiner Anwältinnen Beatrice Tomasoni und Silvia Zancanella nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes im Sommer 2006 übernommen. Tomasoni und Zancanella war die Kassation eine Nummer zu groß. Sie bereiteten zwar noch die Unterlagen für einen Rekurs beim Höchstgericht in Rom vor, einreichen sollte sie aber Lanzinger.
Lanzinger übernahm – und wollte über den römischen Korrespondenzanwalt Giuseppe Ramadori die Causa für seine fünf Mandanten zu einem für sie guten Ende bringen. Doch es sollte anders kommen. Es ist bis heute ungeklärt, warum die Anwälte die Zehntagefrist um gleich fünf Tage überschritten haben. Anstatt die Papiere spätestens am 16. November 2006 beim Kassationsgericht einzureichen, tat Ramadori dies erst am 21. November 2006.
Noch dazu waren die Rekurssteller nicht untätig geblieben. Laut Comploi haben sie “während der laufenden Frist mehrmals beim Rechtsanwalt (Lanzinger) die notwendige Hinterlegung des Rekurses bei der Kanzlei des Kassationsgerichts nachgefragt und urgiert”. Trotzdem schafften es Lanzinger und Ramadori nicht, den Rekurs rechtzeitig zu deponieren. Was folgte, war das Nichturteil der Kassation – eben weil die Frist nicht eingehalten worden war.
Johann Gruber plagt seitdem ein unguter Zweifel: “Hat Lanzinger wirklich alles getan, um die Frist einzuhalten?”
“Natürlich”, sagt Gianni Lanzinger gegenüber ff.
Seine Argumentation geht dahin, dass die verspätete Hinterlegung “bedeutungslos” sei. Und zwar deswegen, weil vor dem betreffenden Termin bei der Kassation ein Formfehler bei der Zustellung der Akten an die Bozner Staatsanwaltschaft passiert sei. Daher hätte das Kassationsgericht diesen Fehler sanieren und die Fristen neu festsetzen müssen. Auch der Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht habe diese Argumentation vertreten. “Daher”, sagt Lanzinger, “kann man uns nicht vorwerfen, einen Fehler gemacht zu haben.”

Allerdings sahen die obersten Richter die Dinge ein wenig anders. Sie haben den Antrag auf Neufestsetzung der Fristen abgelehnt – und den Rekurs als “nicht verfolgbar” erklärt. Weil er zu spät eingereicht worden war. Lanzinger bezeichnet diese Entscheidung des Gerichtes als “diskutabel”. In diesem Fall habe es so entschieden, in zahlreichen anderen Fällen aber genau anders herum. “Die Kassation”, sagt Gianni Lanzinger, “hatte zwei Möglichkeiten. Und sie hat jene gewählt, mit der sie gleichzeitig ein unangenehmes politisches Problem gelöst hat.”
Denn mit Luis Durnwalder hätte es immerhin den Südtiroler Landeshauptmann getroffen. Und ein Ausschluss aus dem Landtag durch das Urteil eines römischen Gerichtes hätte die Beziehungen zwischen Bozen und Rom nicht gerade verbessert. Dies habe sich nach Lanzingers Ansicht auch bis zu den Kassationsrichtern durchgesprochen gehabt.
Die Rekurssteller können über solcherlei “abstruse Argumentationen” ihres Anwaltes nur den Kopf schütteln. Sie hatten sich nach der Hinterlegung des Kassationsurteils im Juli 2007 um eine Aussprache mit ihm bemüht. Er zögerte diese immer wieder damit hinaus, dass er noch immer auf die Urteilsbegründung warte. Schließlich besorgten sich die Rekurssteller die Urteilsbegründung selbst und konfrontierten ihn damit bei einem Treffen im Dezember 2007.
ff liegt eine Tonaufnahme des Treffens vor, bei dem Lanzinger zunächst so tut, als sei die Urteilsbegründung noch immer ausständig. Als es seine Mandanten hervorziehen, ist er zunächst überrascht. Er fängt sich aber schnell und bestreitet, einen Fehler gemacht zu haben. Sein Vorgehen sei “korrekt und professionell” gewesen. Schließlich zeigte er sich bereit, angesichts der “Umstände” auf sein Honorar zu verzichten. In der Tat hat er es bis heute nie eingefordert. Für seine Mandanten ist das ein indirektes Schuldeingeständnis.

Gianni Lanzinger bezeichnet das als “völlig aus der Luft gegriffen”. Der vorläufige Verzicht auf das Honorar sei lediglich ein Entgegenkommen, um die fünf Männer finanziell nicht noch weiter zu belasten. Außerdem verweist Lanzinger darauf, dass sein Korrespondenzanwalt Ramadori inzwischen schriftlich mitgeteilt habe, die Verantwortung für den versäumten Termin zu übernehmen. Den Brief, so Lanzinger, hätten auch “die Rekurssteller bereits in ihren Händen”.
Doch die wissen weder etwas von einem Brief noch von einem Schuldeingeständnis seitens Ramadoris. Im Gegenteil. Bei einem Telefongespräch mit Ramadori, sagt Johann Gruber, sei dieser “aus allen Wolken gefallen” als er ihm über die versäumte Frist berichtet habe. Giuseppe Ramadori habe dabei sehr glaubhaft geklungen.
Trotzdem regt Gianni Lanzinger seine Mandanten an, die Klage gegen ihn noch einmal zu überdenken: “Es würde ausreichen, wenn sich die Rekurssteller an Ramadori und dessen Versicherung wenden würden”, sagt er. Dann könnte der eventuell entstandene Schaden vergütet werden.
Johann Gruber und seine Mitstreiter sind skeptisch: Zu oft habe Lanzinger die Sache bisher versucht auszusitzen und “fadenscheinige Ausflüchte” gesucht. Schließlich hätte nur eine Zehntagefrist eingehalten werden müssen, nichts weiter. Eingaben bei den Rechtsanwaltskammern in Bozen und Rom fruchteten bisher ebenfalls nicht. Seit einer Anhörung seitens der Bozner Anwaltskammer im vergangenen Oktober haben sie nichts mehr vom Gremium der Anwälte gehört.
Kammerpräsident Heiner Nicolussi-Leck bestätigt, dass die Kammer Lanzingers Versäumnis überprüft habe. Was aber dabei herausgekommen ist, kann er nach eigenen Angaben nicht sagen. Denn dies unterliege, so Nicolussi-Leck, “einem Dienstgeheimnis”. Es handle sich bei der Angelegenheit nämlich um ein “internes Disziplinarverfahren”. Auch Gruber & Co. hätten daher kein Anrecht auf Information.
Johann Gruber, der selbst studierter Jurist ist, spricht hingegen davon, dass die Kammer “gesetzlich verpflichtet” sei, die “entsprechenden begründeten Informationen zu liefern”. Er erwartet sich allerdings keine größeren Aktionen der Kammer gegen das Mitglied Lanzinger. “Daher werden wir fünf Kämpfer für die Rechtsstaatlichkeit wahrscheinlich eine Zivilklage gegen Lanzinger einreichen”, sagt Gruber. Einziges Problem: einen Rechtsanwalt zu finden, der ihn und seine Mitstreiter gegen den Rechtsanwalt Lanzinger vertritt. Bisher verlief die Suche erfolglos, denn Rechtsanwälte fechten nur ungern juristische Kämpfe gegen Kollegen aus.

Übrigens: Luis Durnwalder hält daran fest, bei den Landtagswahlen 2003 wählbar gewesen zu sein. In einem Brief an die ff schreibt er: “Alle Gerichtsurteile, jenes in erster wie auch jenes in zweiter Instanz, haben eindeutig geklärt, dass die Wählbarkeit gegeben war. … Ich bin überzeugt, dass auch der oberste Gerichtshof zu keinem anderen Urteil hätte kommen können.”

Chronologie

26.10.2003 Luis Durnwalder (SVP) wird mit 110.000 Vorzugsstimmen in den Landtag gewählt.

1.7.2004 ff berichtet exklusiv, dass Durnwalder bei den Landtagswahlen 2003 aufgrund des geltenden Wahlgesetzes möglicherweise unwählbar gewesen ist.

21.7.2004 Zwölf Bürger zweifeln die Wählbarkeit Durnwalders bei Gericht an.

19.8.2004 Das Bozner Landesgericht erklärt Durnwalder für wählbar. Dagegen legen die zwölf Bürger Rekurs beim Oberlandesgericht ein.

24.9.2004 Der Regionalrat interpretiert das Wahlgesetz neu (Lex Durnwalder). Diese Neuinterpretation wird später vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig annulliert.

28.7.2006 Das Oberlandesgericht erklärt Durnwalder für wählbar – wenn auch mit einer komplett anderen Begründung als das Landesgericht.

21.11.2006 Die Anwälte Gianni Lanzinger und Giuseppe Ramadori hinterlegen den Rekurs gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes beim Kassationsgerichtshof in Rom. Von den zwölf Bürgern machen nur mehr fünf mit.

10.7.2007 Das Kassationsgericht erklärt den Rekurs als “nicht verfolgbar” – weil die Anwälte der fünf Bürger die Papiere fünf Tage zu spät eingereicht hatten.

19.6.2009 Nach erfolglosen Verhandlungen mit Anwalt Gianni Lanzinger wegen Schadenersatz für das Versäumnis machen die fünf Bürger Eingaben gegen ihn bei den Anwaltskammern in Bozen und Rom.

20.10.2010 Anhörung der fünf Bürger seitens der Anwaltskammer Bozen. Seitdem warten Johann Gruber, Hubert Comploi, Hans-Jörg Michaeler, Klaus Senoner und Rudolf Siller vergeblich auf Antwort. Sie möchten Lanzinger nun auf Schadenersatz klagen.

Karl Hinterwaldner

Als PDF-Datei aus der ff-Homepage (235 kB): Anwalt unter Druck

Shortlink: http://wp.me/pdCW4-dB

Zum Fall der ehemaligen Landtagsabgeordneten Barbara Repetto, die bekanntlich mit Urteil des Kassationsgerichts für unwählbar erklärt wurde, habe ich einen Leserbrief an die ff (pdf-Datei – 250 kB) geschickt, der freundlicherweise und ungekürzt in der heutigen Ausgabe des Südtiroler Wochenmagazins veröffentlicht wurde, und den ich nachfolgend wiedergebe.

ff - Wochenmagazin | 2010-02-04

Die Rache der Geschichte

Titelgeschichte in ff 4/10 über die gerichtlich festgestellte Unwählbarkeit von Barbara Repetto
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dann liegt er jetzt vor: Landeshauptmann Durnwalder war bei den Landtagswahlen 2003 unwählbar; er befand sich nämlich in genau derselben Position – Verwaltungsratsmitglied in einer Gesellschaft mit Mehrheitskapital beim Land – wie 2008 die Landesrätin Barbara Repetto, die mit jüngst veröffentlichtem Urteil des Kassationsgerichts in Rom für unwählbar erklärt wurde.
Genau genommen ist die Unwählbarkeit Durnwalders noch klarer und eindeutiger, da in der Causa Durnwalder sogar der Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht für die Unwählbarkeit plädierte, auch wenn es dann bekanntlich wegen eines “Fehlers” seitens der Rechtsanwälte der 5 Rekurssteller zu keinem Urteil in der Sache kam (diesfalls behängt immer noch unsere Eingabe bei den zuständigen Anwaltskammern).
Herr Durnwalder und seine Helfer, die uns Rekurssteller seinerzeit wüst beschimpften, wurden also Lügen gestraft, ebenso wie die hiesigen Medien, die unsere Position größtenteils totgeschwiegen haben, während den absurden Thesen der Durnwalder-Anwälte breitester Raum gewährt wurde. Nach diesem historischen Sieg über das “System” warten wir nun gespannt auf den Bescheid der Anwaltskammern.

Johann Gruber, Bozen

Shortlink: http://wp.me/pdCW4-ai

Com’è noto, la (ormai ex) assessora provinciale Barbara Repetto è stata dichiarata ineleggibile con sentenza della Corte di Cassazione pubblicata il 21 gennaio 2010, perché all’epoca della presentazione delle liste per le elezioni al Consiglio provinciale di Bolzano del 2008 era membro del consiglio di amministrazione di una società partecipata a maggioranza dalla Provincia stessa; la Repetto si trovava quindi nella stessa posizione in cui si era trovato il cd. presidente della Provincia Durnwalder all’epoca delle elezioni provinciali del 2003, a conferma della di lui ineleggibilità.

Barbara Repetto

Foto: SuedtirolNews.it

Tutti i dettagli relativi alla causa Durnwalder – e dunque anche gli aspetti giuridici della causa Repetto – si trovano nel sito www.rechtsstaatlichkeit.bz.

Shortlink: http://wp.me/pdCW4-aa

Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dann liegt er jetzt vor: Der sog. Landeshauptmann Durnwalder war bei den Landtagswahlen 2003 unwählbar; er befand sich nämlich in genau derselben Position – Verwaltungsratsmitglied in einer Gesellschaft mit Mehrheitskapital beim Land – wie 2008 die Landesrätin Barbara Repetto, die mit heute veröffentlichtem Urteil des Kassationsgerichts in Rom für unwählbar erklärt wurde.

Barbara Repetto

Foto © stol.it

Interessantes Detail am Rande: Während in der Causa Durnwalder der Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht – der das öffentliche Interesse vertritt – für die Unwählbarkeit Durnwalders plädierte, sprach sich hingegen der Generalstaatsanwalt in der Causa Repetto gegen deren Unwählbarkeit aus; das Kassationsgericht hat aber trotzdem die Unwählbarkeit Repettos erklärt, während es in der Causa Durnwalder bekanntlich wegen eines “Fehlers” seitens der Rechtsanwälte der Rekurssteller zu keinem Urteil in der Sache kam. Daraus ergibt sich, dass die Unwählbarkeit Durnwalders noch klarer und eindeutiger war als jene Repettos – eine späte, aber umso schönere Genugtuung für uns 5 Rekurssteller, deren Namen hier noch einmal genannt werden sollen: Hubert Comploi, Johann Gruber, Hans-Jörg Michaeler, Klaus Senoner, Rudolf Siller.

Alle Details zur Causa Durnwalder – und somit auch zu den rechtlichen Aspekten der Causa Repetto – unter www.rechtsstaatlichkeit.bz.

Dass aus diesem Urteil indirekt die Unwählbarkeit Durnwalders 2003 sowie jene des derzeitigen Landtagspräsidenten Dieter Steger 2008 hervorgeht, bestätigt auch die Rechtsanwältin DDr. Renate Holzeisen, die übrigens in der ähnlich gelagerten Causa Egartner die Rekurssteller vertritt und in den ersten beiden Instanzen Recht zugesprochen bekommen hat.

Hier die Erklärung von RA Holzeisen auf Sprachrohr.tv:

Shortlink: http://wp.me/pdCW4-9J

Das Wochenmagazin ff hat in der Ausgabe 24/09 vom 11.06.2009 unter dem Titel “Egartner m.b.H.” (pdf-Datei – 300 kB) den Fall des Südtiroler Landtagsabgeordneten Christian Egartner geschildert, der bei den Wahlen vom 26. Oktober 2008 aufgrund seiner unternehmerischen Tätigkeit (Bereich Betonlobby) laut dem einschlägigen Wahlgesetz unwählbar war und folglich sein Mandat bald wieder verlieren könnte.

ff - Wochenblatt | 2009-06-14

ff - Wochenmagazin | 2009-06-11

Im ff-Artikel werden auch einige Gemeinsamkeiten dieses “Falls Egartner” mit der “Causa Durnwalder” aufgezeigt – letztere habe ich zusammen mit 4 Mitkämpfern bis zum Höchstgericht bestritten, und deren “seltsamer” Abschluss ist Gegenstand einer Eingabe, die zurzeit bei den zuständigen Rechtsanwaltskammern Bozen und Rom behängt -, wobei aber mehrere Fehler bzw. Ungenauigkeiten vorkommen, weshalb ich einen Leserbrief geschrieben habe, worin ich die betreffenden Mängel beschreibe.
Dieser mein Leserbrief wurde von ff zuerst nicht, und auf meine Nachfrage hin nur gekürzt in der Ausgabe 26/09 veröffentlicht (pdf-Datei – 270 kB); wie und was gekürzt wurde, ist aus nachfolgender Abschrift ersichtlich, wo ich die weggelassenen Teile durch Fettschrift gekennzeichnet habe – meines Erachtens kann man diese “Kürzungen” wohl nur als Zensur bezeichnen, umso mehr, als dies bereits der zweite Leserbrief von mir ist, den die ff nicht bzw. gekürzt veröffentlicht.

Der Fall Egartner

Titelgeschichte in ff 24/09 über die Nicht-Wählbarkeit des SVP-Landtagsabgeordneten Christian Egartner

Ihr Artikel enthält zwar einige Fehler bzw. Ungenauigkeiten, immerhin wird aber erstmals die Wählbarkeit Durnwalders 2003 infrage gestellt und korrekt berichtet, dass die Causa nie ganz ausjudiziert worden ist, aber der Kassationsrekurs wahrscheinlich angenommen worden wäre; vor etwas mehr als einem Jahr sprach die ff diesbezüglich noch von “Lappalie” und “Witz”. Folgendes muss aber richtiggestellt werden:
1. In Bezug auf die Wählbarkeit von Steger und Repetto wird die sogenannte “authentische Interpretation” des Regionalrats (aus dem Jahr 2004, nicht 2007!) zitiert und darauf verwiesen, dass sie der “Oberste Gerichtshof in Rom” als verfassungswidrig eingestuft hätte, so als ob es sich hierbei um die Meinungen der üblichen SVP-Advokaten handeln würde (“Zeller meint … Brandstätter sagt …”). Diesfalls handelt es sich aber um das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, welches genannte Interpretation, besser bekannt als “Lex Durnwalder”, als verfassungswidrig annulliert hat: annulliert, das heißt, der betreffende Text existiert nicht mehr, ist null und nichtig! Da wäre es freilich ein “Witz”, wenn sich Herr Steger auf diese “authentische Interpretation” berufen wollte, umso mehr, wo er doch das Amt des Landtagspräsidenten bekleidet.
2. Sie berichten dauernd von 12 Klägern in der Causa Durnwalder, der Kassationsrekurs wurde aber von nur mehr fünf Klägern eingebracht (alles nachzulesen im Web unter http://www.rechtsstaatlichkeit.bz ).
3. Sie schreiben, in der Causa Durnwalder hätte der Anwalt der Kläger einen Termin beim Kassationsgericht “verschlafen” bzw. “verschwitzt”. Diese beschönigende Umschreibung sei Ihnen unbenommen, das “Versäumnis” der Anwälte (einer aus Bozen und sein Korrespondenzanwalt in Rom) ist auf jeden Fall seltsam, und zurzeit behängt diesbezüglich eine Eingabe der fünf geschädigten Kläger bei den zuständigen Anwaltskammern.
4. Es steht dem ff-Schreiber natürlich frei, den (vorläufigen) Abschluss der Causa Durnwalder als “Waterloo” für die Kläger zu werten; immerhin hat aber Herr Durnwalder 2008 über 12.000 Vorzugsstimmen weniger bekommen als 2003, und dies trotz eines Wahlkampfaufwandes, der alles bis dahin Gesehene bei Weitem übertrifft … von wegen Waterloo!

Johann Gruber, Bozen

PS (2009-09-17): Egartner wurde vom Landesgericht Bozen mit erstinstanzlichem Urteil vom 12.09.2009 für unwählbar erklärt Details im Artikel “Die Bauchlandung” (pdf-Datei – 310 kB) in ff No. 38 vom 17.09.2009.

ff - Südtiroler Wochenmagazin

ff - Wochenmagazin | 2009-09-17

Shortlink: http://wp.me/pdCW4-74

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