You are currently browsing the tag archive for the ‘Rechtsstaatlichkeit’ tag.
Artikel in “ff” No. 01 vom 05.01.2011
Die Wählbarkeitsfrage in Sachen Durnwalder hat ein kurioses Nachspiel: Weil der Anwalt der Kläger seinerzeit den Termin versäumt hat, erwägen sie nun eine Schadenersatzklage gegen ihn.
Johann Gruber ist sicher: “Luis Durnwalder ist 2003 unwählbar gewesen.” Dies würden die Urteile in den Fällen von Barbara Repetto (PD, Ex-Landesrätin) und Dieter Steger (SVP, Noch-Landtagspräsident) klar belegen. Denn alle drei Fälle sind gleich gelagert: Sowohl Durnwalder als auch Repetto und Steger waren zum Zeitpunkt der Landtagswahl einfache Verwaltungsräte in mehrheitlich öffentlichen Gesellschaften. Das Wahlgesetz spricht in solchen Fällen von “Unwählbarkeit”.
Doch während Repetto und Steger gehen mussten beziehungsweise müssen, durfte Landeshauptmann Durnwalder bleiben. Den Grund dafür nannte Gruber in einem Leserbrief in den Dolomiten bereits Anfang des vergangenen Jahres: “Die Anwälte der fünf Rekurssteller hatten seinerzeit ,seltsamerweise’ eine Frist verstreichen lassen, weshalb das Kassationsgericht das Verfahren als ,nicht verfolgbar’ abschließen musste; der Generalstaatsanwalt beim Kassationsgericht hatte aber mit Nachdruck für die Unwählbarkeit Durnwalders plädiert.”
Die fünf Rekurssteller Johann Gruber, Hubert Comploi, Hans-Jörg Michaeler, Klaus Senoner und Rudolf Siller sehen sich heute um die Früchte ihrer Mühen und Auslagen gebracht. Immerhin hat der Prozessmarathon seit 2004 über 30.000 Euro gekostet. Comploi hatte sogar auf die Anschaffung eines neuen Wagens verzichtet, um “in die Rechtsstaatlichkeit zu investieren”. Das Geld ist durch den versäumten Termin in Rauch aufgegangen. Jetzt erwägen die fünf Männer eine Schadenersatzklage gegen ihren Anwalt – Gianni Lanzinger.
Der Bozner Anwalt Gianni Lanzinger hatte den Fall Durnwalder von den Trentiner Anwältinnen Beatrice Tomasoni und Silvia Zancanella nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes im Sommer 2006 übernommen. Tomasoni und Zancanella war die Kassation eine Nummer zu groß. Sie bereiteten zwar noch die Unterlagen für einen Rekurs beim Höchstgericht in Rom vor, einreichen sollte sie aber Lanzinger.
Lanzinger übernahm – und wollte über den römischen Korrespondenzanwalt Giuseppe Ramadori die Causa für seine fünf Mandanten zu einem für sie guten Ende bringen. Doch es sollte anders kommen. Es ist bis heute ungeklärt, warum die Anwälte die Zehntagefrist um gleich fünf Tage überschritten haben. Anstatt die Papiere spätestens am 16. November 2006 beim Kassationsgericht einzureichen, tat Ramadori dies erst am 21. November 2006.
Noch dazu waren die Rekurssteller nicht untätig geblieben. Laut Comploi haben sie “während der laufenden Frist mehrmals beim Rechtsanwalt (Lanzinger) die notwendige Hinterlegung des Rekurses bei der Kanzlei des Kassationsgerichts nachgefragt und urgiert”. Trotzdem schafften es Lanzinger und Ramadori nicht, den Rekurs rechtzeitig zu deponieren. Was folgte, war das Nichturteil der Kassation – eben weil die Frist nicht eingehalten worden war.
Johann Gruber plagt seitdem ein unguter Zweifel: “Hat Lanzinger wirklich alles getan, um die Frist einzuhalten?”
“Natürlich”, sagt Gianni Lanzinger gegenüber ff.
Seine Argumentation geht dahin, dass die verspätete Hinterlegung “bedeutungslos” sei. Und zwar deswegen, weil vor dem betreffenden Termin bei der Kassation ein Formfehler bei der Zustellung der Akten an die Bozner Staatsanwaltschaft passiert sei. Daher hätte das Kassationsgericht diesen Fehler sanieren und die Fristen neu festsetzen müssen. Auch der Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht habe diese Argumentation vertreten. “Daher”, sagt Lanzinger, “kann man uns nicht vorwerfen, einen Fehler gemacht zu haben.”
Allerdings sahen die obersten Richter die Dinge ein wenig anders. Sie haben den Antrag auf Neufestsetzung der Fristen abgelehnt – und den Rekurs als “nicht verfolgbar” erklärt. Weil er zu spät eingereicht worden war. Lanzinger bezeichnet diese Entscheidung des Gerichtes als “diskutabel”. In diesem Fall habe es so entschieden, in zahlreichen anderen Fällen aber genau anders herum. “Die Kassation”, sagt Gianni Lanzinger, “hatte zwei Möglichkeiten. Und sie hat jene gewählt, mit der sie gleichzeitig ein unangenehmes politisches Problem gelöst hat.”
Denn mit Luis Durnwalder hätte es immerhin den Südtiroler Landeshauptmann getroffen. Und ein Ausschluss aus dem Landtag durch das Urteil eines römischen Gerichtes hätte die Beziehungen zwischen Bozen und Rom nicht gerade verbessert. Dies habe sich nach Lanzingers Ansicht auch bis zu den Kassationsrichtern durchgesprochen gehabt.
Die Rekurssteller können über solcherlei “abstruse Argumentationen” ihres Anwaltes nur den Kopf schütteln. Sie hatten sich nach der Hinterlegung des Kassationsurteils im Juli 2007 um eine Aussprache mit ihm bemüht. Er zögerte diese immer wieder damit hinaus, dass er noch immer auf die Urteilsbegründung warte. Schließlich besorgten sich die Rekurssteller die Urteilsbegründung selbst und konfrontierten ihn damit bei einem Treffen im Dezember 2007.
ff liegt eine Tonaufnahme des Treffens vor, bei dem Lanzinger zunächst so tut, als sei die Urteilsbegründung noch immer ausständig. Als es seine Mandanten hervorziehen, ist er zunächst überrascht. Er fängt sich aber schnell und bestreitet, einen Fehler gemacht zu haben. Sein Vorgehen sei “korrekt und professionell” gewesen. Schließlich zeigte er sich bereit, angesichts der “Umstände” auf sein Honorar zu verzichten. In der Tat hat er es bis heute nie eingefordert. Für seine Mandanten ist das ein indirektes Schuldeingeständnis.
Gianni Lanzinger bezeichnet das als “völlig aus der Luft gegriffen”. Der vorläufige Verzicht auf das Honorar sei lediglich ein Entgegenkommen, um die fünf Männer finanziell nicht noch weiter zu belasten. Außerdem verweist Lanzinger darauf, dass sein Korrespondenzanwalt Ramadori inzwischen schriftlich mitgeteilt habe, die Verantwortung für den versäumten Termin zu übernehmen. Den Brief, so Lanzinger, hätten auch “die Rekurssteller bereits in ihren Händen”.
Doch die wissen weder etwas von einem Brief noch von einem Schuldeingeständnis seitens Ramadoris. Im Gegenteil. Bei einem Telefongespräch mit Ramadori, sagt Johann Gruber, sei dieser “aus allen Wolken gefallen” als er ihm über die versäumte Frist berichtet habe. Giuseppe Ramadori habe dabei sehr glaubhaft geklungen.
Trotzdem regt Gianni Lanzinger seine Mandanten an, die Klage gegen ihn noch einmal zu überdenken: “Es würde ausreichen, wenn sich die Rekurssteller an Ramadori und dessen Versicherung wenden würden”, sagt er. Dann könnte der eventuell entstandene Schaden vergütet werden.
Johann Gruber und seine Mitstreiter sind skeptisch: Zu oft habe Lanzinger die Sache bisher versucht auszusitzen und “fadenscheinige Ausflüchte” gesucht. Schließlich hätte nur eine Zehntagefrist eingehalten werden müssen, nichts weiter. Eingaben bei den Rechtsanwaltskammern in Bozen und Rom fruchteten bisher ebenfalls nicht. Seit einer Anhörung seitens der Bozner Anwaltskammer im vergangenen Oktober haben sie nichts mehr vom Gremium der Anwälte gehört.
Kammerpräsident Heiner Nicolussi-Leck bestätigt, dass die Kammer Lanzingers Versäumnis überprüft habe. Was aber dabei herausgekommen ist, kann er nach eigenen Angaben nicht sagen. Denn dies unterliege, so Nicolussi-Leck, “einem Dienstgeheimnis”. Es handle sich bei der Angelegenheit nämlich um ein “internes Disziplinarverfahren”. Auch Gruber & Co. hätten daher kein Anrecht auf Information.
Johann Gruber, der selbst studierter Jurist ist, spricht hingegen davon, dass die Kammer “gesetzlich verpflichtet” sei, die “entsprechenden begründeten Informationen zu liefern”. Er erwartet sich allerdings keine größeren Aktionen der Kammer gegen das Mitglied Lanzinger. “Daher werden wir fünf Kämpfer für die Rechtsstaatlichkeit wahrscheinlich eine Zivilklage gegen Lanzinger einreichen”, sagt Gruber. Einziges Problem: einen Rechtsanwalt zu finden, der ihn und seine Mitstreiter gegen den Rechtsanwalt Lanzinger vertritt. Bisher verlief die Suche erfolglos, denn Rechtsanwälte fechten nur ungern juristische Kämpfe gegen Kollegen aus.
Übrigens: Luis Durnwalder hält daran fest, bei den Landtagswahlen 2003 wählbar gewesen zu sein. In einem Brief an die ff schreibt er: “Alle Gerichtsurteile, jenes in erster wie auch jenes in zweiter Instanz, haben eindeutig geklärt, dass die Wählbarkeit gegeben war. … Ich bin überzeugt, dass auch der oberste Gerichtshof zu keinem anderen Urteil hätte kommen können.”
Chronologie
26.10.2003 Luis Durnwalder (SVP) wird mit 110.000 Vorzugsstimmen in den Landtag gewählt.
1.7.2004 ff berichtet exklusiv, dass Durnwalder bei den Landtagswahlen 2003 aufgrund des geltenden Wahlgesetzes möglicherweise unwählbar gewesen ist.
21.7.2004 Zwölf Bürger zweifeln die Wählbarkeit Durnwalders bei Gericht an.
19.8.2004 Das Bozner Landesgericht erklärt Durnwalder für wählbar. Dagegen legen die zwölf Bürger Rekurs beim Oberlandesgericht ein.
24.9.2004 Der Regionalrat interpretiert das Wahlgesetz neu (Lex Durnwalder). Diese Neuinterpretation wird später vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig annulliert.
28.7.2006 Das Oberlandesgericht erklärt Durnwalder für wählbar – wenn auch mit einer komplett anderen Begründung als das Landesgericht.
21.11.2006 Die Anwälte Gianni Lanzinger und Giuseppe Ramadori hinterlegen den Rekurs gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes beim Kassationsgerichtshof in Rom. Von den zwölf Bürgern machen nur mehr fünf mit.
10.7.2007 Das Kassationsgericht erklärt den Rekurs als “nicht verfolgbar” – weil die Anwälte der fünf Bürger die Papiere fünf Tage zu spät eingereicht hatten.
19.6.2009 Nach erfolglosen Verhandlungen mit Anwalt Gianni Lanzinger wegen Schadenersatz für das Versäumnis machen die fünf Bürger Eingaben gegen ihn bei den Anwaltskammern in Bozen und Rom.
20.10.2010 Anhörung der fünf Bürger seitens der Anwaltskammer Bozen. Seitdem warten Johann Gruber, Hubert Comploi, Hans-Jörg Michaeler, Klaus Senoner und Rudolf Siller vergeblich auf Antwort. Sie möchten Lanzinger nun auf Schadenersatz klagen.
Karl Hinterwaldner
Als PDF-Datei aus der ff-Homepage (235 kB): Anwalt unter Druck
Shortlink: http://wp.me/pdCW4-dB
Und das war der dritte Streich: Mit heutigem Urteil des Landesgerichts Bozen wurde – doch einigermaßen überraschend – auch der Südtiroler Landtagsabgeordnete Dieter Steger für unwählbar erklärt, nachdem bereits Barbara Repetto und Christian Egartner dasselbe Schicksal ereilt hatte.

Dieter Steger | Bild: twitter.com/DieterSteger
Steger saß zum Zeitpunkt der Einreichung der Listen für die Landtagswahlen 2008 im Verwaltungsrat der Bozner Messe AG, und befand sich folglich in derselben Position – Verwaltungsratsmitglied in einer Gesellschaft mit Mehrheitskapital beim Land – wie Barbara Repetto 2008 und Luis Durnwalder 2003 (letzterer konnte bekanntlich seinen Sessel dank verschiedener Winkelzüge retten).
Steger ist zurzeit – abgesehen von seinen Posten als Landtagsabgeordneter und Landtagspräsident, welche er aber aufgrund des obigen Urteils verlieren würde – auch Bozner Stadtobmann und stellvertretender Vorsitzender der SVP-Wirtschaft, und braucht sich also um sein Ein- und Auskommen keine Sorgen zu machen.
Übrigens:Ich persönlich halte die Unwählbarkeit Stegers für weitaus weniger “gesichert” als jene von Repetto und Durnwalder, und deshalb würde mich ein gegensätzliches Urteil (Steger wählbar) in den höheren Instanzen (falls der Betroffene gegen das erstinstanzliche Urteil Beschwerde einlegt) nicht überraschen; es gibt da nämlich ein Detail, das den Bozner Richtern wohl entgangen ist, das ich aber an dieser Stelle aus einleuchtenden Gründen (der “Feind” liest mit ;-)) nicht preisgeben werde.
Shortlink: http://wp.me/pdCW4-da
Wie von kompetenter Seite vorausgesagt, hat das Kassationsgericht in Rom in der Causa Egartner die beiden Urteile in erster und zweiter Instanz bestätigt und den SVP-Mann Christian Egartner für unwählbar erklärt; das betreffende Urteil wurde heute hinterlegt, und damit muss Egartner endgültig den Landtagssitz räumen, an dem er so hartnäckig geklebt hatte wie man es sonst nur vom sog. Landeshauptmann Durnwalder gewohnt ist.

Egartner & Durnwalder: "Dicke" Freunde | Bild: wahlkampf.bz.it
Die Rekurssteller/innen, die großteils von den Südtiroler Grünen bzw. aus deren Umfeld kommen (Cristina Kury, Sepp Kusstatscher, Brigitte Foppa, Michil Costa, Friederike Gruber, Maria Kusstatscher, Maria Taferner, sowie der Gewerkschafter Christian Troger), drückten ihre Genugtuung über das Urteil des Kassationsgerichts aus und bedankten sich vor allem bei ihrer Anwältin DDr. Renate Holzeisen für deren kompetente Arbeit.
Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, dass die SVP nach Einreichen des Rekurses – wie seinerzeit anlässlich der Unwählbarkeit Durnwalders mit der berüchtigten “Lex Durnwalder” – versucht hat, Egartner durch eine “authentische Interpretation” des Wahlgesetzes zu retten; der betreffende Gesetzesentwurf war bereits in der Gesetzgebungskommission mit allen Stimmen der SVP-Mitglieder verabschiedet worden, wurde aber dann angesichts des entrüsteten Bürgerprotests unter einem Vorwand zurückgezogen und nicht mehr weiter behandelt.
Wenn es nur öfters solchen Protest gegen die SVP-Bonzen gäbe …
Shortlink: http://wp.me/pdCW4-cD
Wie bekannt, wurde mit erstinstanzlichem Urteil des Landesgerichts Bozen festgestellt, dass der Südtiroler Betonlobbyist und Politiker Christian Egartner bei den Wahlen zum Südtiroler Landtag am 26.10.2008 unwählbar war. Wie nicht anders zu erwarten, ist nun das Oberlandesgericht Bozen mit Urteil vom 01.10.2009 zu dem selben Schluss gelangt und hat die Unwählbarkeit bestätigt. So weit, so gut (und recht!).

Unwählbar: SVP-Kandidat Christian Egartner
Nicht weiter überraschend ist auch, dass der Betroffene und seine Anwälte das Urteil anfechten werden, ebenso wenig wie die altbekannten wie haltlosen Verteidigungsversuche der SVP-Granden (“dem passiven Wahlrecht ist Vorrang einzuräumen”, “der Wählerwille ist zu respektieren”, “das Präsidentenamt beim privaten Baukonsortium hat Egartner bei der Landtagswahl keinen Vorteil gebracht”) und die etwas eigenartigen “Argumente” des Rechtsanwalts Brandstätter (“es handelt sich diesfalls nicht um Unwählbarkeit, sondern wennschon um Unvereinbarkeit”, “das einschlägige Wahlgesetz ist verfassungswidrig”).
Shortlink: http://wp.me/pdCW4-9s
Das Wochenmagazin ff hat in der Ausgabe 24/09 vom 11.06.2009 unter dem Titel “Egartner m.b.H.” (pdf-Datei – 300 kB) den Fall des Südtiroler Landtagsabgeordneten Christian Egartner geschildert, der bei den Wahlen vom 26. Oktober 2008 aufgrund seiner unternehmerischen Tätigkeit (Bereich Betonlobby) laut dem einschlägigen Wahlgesetz unwählbar war und folglich sein Mandat bald wieder verlieren könnte.

ff - Wochenmagazin | 2009-06-11
Im ff-Artikel werden auch einige Gemeinsamkeiten dieses “Falls Egartner” mit der “Causa Durnwalder” aufgezeigt – letztere habe ich zusammen mit 4 Mitkämpfern bis zum Höchstgericht bestritten, und deren “seltsamer” Abschluss ist Gegenstand einer Eingabe, die zurzeit bei den zuständigen Rechtsanwaltskammern Bozen und Rom behängt -, wobei aber mehrere Fehler bzw. Ungenauigkeiten vorkommen, weshalb ich einen Leserbrief geschrieben habe, worin ich die betreffenden Mängel beschreibe.
Dieser mein Leserbrief wurde von ff zuerst nicht, und auf meine Nachfrage hin nur gekürzt in der Ausgabe 26/09 veröffentlicht (pdf-Datei – 270 kB); wie und was gekürzt wurde, ist aus nachfolgender Abschrift ersichtlich, wo ich die weggelassenen Teile durch Fettschrift gekennzeichnet habe – meines Erachtens kann man diese “Kürzungen” wohl nur als Zensur bezeichnen, umso mehr, als dies bereits der zweite Leserbrief von mir ist, den die ff nicht bzw. gekürzt veröffentlicht.
Der Fall Egartner
Titelgeschichte in ff 24/09 über die Nicht-Wählbarkeit des SVP-Landtagsabgeordneten Christian Egartner
Ihr Artikel enthält zwar einige Fehler bzw. Ungenauigkeiten, immerhin wird aber erstmals die Wählbarkeit Durnwalders 2003 infrage gestellt und korrekt berichtet, dass die Causa nie ganz ausjudiziert worden ist, aber der Kassationsrekurs wahrscheinlich angenommen worden wäre; vor etwas mehr als einem Jahr sprach die ff diesbezüglich noch von “Lappalie” und “Witz”. Folgendes muss aber richtiggestellt werden:
1. In Bezug auf die Wählbarkeit von Steger und Repetto wird die sogenannte “authentische Interpretation” des Regionalrats (aus dem Jahr 2004, nicht 2007!) zitiert und darauf verwiesen, dass sie der “Oberste Gerichtshof in Rom” als verfassungswidrig eingestuft hätte, so als ob es sich hierbei um die Meinungen der üblichen SVP-Advokaten handeln würde (“Zeller meint … Brandstätter sagt …”). Diesfalls handelt es sich aber um das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, welches genannte Interpretation, besser bekannt als “Lex Durnwalder”, als verfassungswidrig annulliert hat: annulliert, das heißt, der betreffende Text existiert nicht mehr, ist null und nichtig! Da wäre es freilich ein “Witz”, wenn sich Herr Steger auf diese “authentische Interpretation” berufen wollte, umso mehr, wo er doch das Amt des Landtagspräsidenten bekleidet.
2. Sie berichten dauernd von 12 Klägern in der Causa Durnwalder, der Kassationsrekurs wurde aber von nur mehr fünf Klägern eingebracht (alles nachzulesen im Web unter http://www.rechtsstaatlichkeit.bz ).
3. Sie schreiben, in der Causa Durnwalder hätte der Anwalt der Kläger einen Termin beim Kassationsgericht “verschlafen” bzw. “verschwitzt”. Diese beschönigende Umschreibung sei Ihnen unbenommen, das “Versäumnis” der Anwälte (einer aus Bozen und sein Korrespondenzanwalt in Rom) ist auf jeden Fall seltsam, und zurzeit behängt diesbezüglich eine Eingabe der fünf geschädigten Kläger bei den zuständigen Anwaltskammern.
4. Es steht dem ff-Schreiber natürlich frei, den (vorläufigen) Abschluss der Causa Durnwalder als “Waterloo” für die Kläger zu werten; immerhin hat aber Herr Durnwalder 2008 über 12.000 Vorzugsstimmen weniger bekommen als 2003, und dies trotz eines Wahlkampfaufwandes, der alles bis dahin Gesehene bei Weitem übertrifft … von wegen Waterloo!Johann Gruber, Bozen
PS (2009-09-17): Egartner wurde vom Landesgericht Bozen mit erstinstanzlichem Urteil vom 12.09.2009 für unwählbar erklärt – Details im Artikel “Die Bauchlandung” (pdf-Datei – 310 kB) in ff No. 38 vom 17.09.2009.

ff - Wochenmagazin | 2009-09-17
Shortlink: http://wp.me/pdCW4-74
Recent Comments