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Zum Fall der ehemaligen Landtagsabgeordneten Barbara Repetto, die bekanntlich mit Urteil des Kassationsgerichts für unwählbar erklärt wurde, habe ich einen Leserbrief an die ff (pdf-Datei – 250 kB) geschickt, der freundlicherweise und ungekürzt in der heutigen Ausgabe des Südtiroler Wochenmagazins veröffentlicht wurde, und den ich nachfolgend wiedergebe.

ff - Wochenmagazin | 2010-02-04

Die Rache der Geschichte

Titelgeschichte in ff 4/10 über die gerichtlich festgestellte Unwählbarkeit von Barbara Repetto
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dann liegt er jetzt vor: Landeshauptmann Durnwalder war bei den Landtagswahlen 2003 unwählbar; er befand sich nämlich in genau derselben Position – Verwaltungsratsmitglied in einer Gesellschaft mit Mehrheitskapital beim Land – wie 2008 die Landesrätin Barbara Repetto, die mit jüngst veröffentlichtem Urteil des Kassationsgerichts in Rom für unwählbar erklärt wurde.
Genau genommen ist die Unwählbarkeit Durnwalders noch klarer und eindeutiger, da in der Causa Durnwalder sogar der Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht für die Unwählbarkeit plädierte, auch wenn es dann bekanntlich wegen eines “Fehlers” seitens der Rechtsanwälte der 5 Rekurssteller zu keinem Urteil in der Sache kam (diesfalls behängt immer noch unsere Eingabe bei den zuständigen Anwaltskammern).
Herr Durnwalder und seine Helfer, die uns Rekurssteller seinerzeit wüst beschimpften, wurden also Lügen gestraft, ebenso wie die hiesigen Medien, die unsere Position größtenteils totgeschwiegen haben, während den absurden Thesen der Durnwalder-Anwälte breitester Raum gewährt wurde. Nach diesem historischen Sieg über das “System” warten wir nun gespannt auf den Bescheid der Anwaltskammern.

Johann Gruber, Bozen

Shortlink: http://wp.me/pdCW4-ai

Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dann liegt er jetzt vor: Der sog. Landeshauptmann Durnwalder war bei den Landtagswahlen 2003 unwählbar; er befand sich nämlich in genau derselben Position – Verwaltungsratsmitglied in einer Gesellschaft mit Mehrheitskapital beim Land – wie 2008 die Landesrätin Barbara Repetto, die mit heute veröffentlichtem Urteil des Kassationsgerichts in Rom für unwählbar erklärt wurde.

Barbara Repetto

Foto © stol.it

Interessantes Detail am Rande: Während in der Causa Durnwalder der Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht – der das öffentliche Interesse vertritt – für die Unwählbarkeit Durnwalders plädierte, sprach sich hingegen der Generalstaatsanwalt in der Causa Repetto gegen deren Unwählbarkeit aus; das Kassationsgericht hat aber trotzdem die Unwählbarkeit Repettos erklärt, während es in der Causa Durnwalder bekanntlich wegen eines “Fehlers” seitens der Rechtsanwälte der Rekurssteller zu keinem Urteil in der Sache kam. Daraus ergibt sich, dass die Unwählbarkeit Durnwalders noch klarer und eindeutiger war als jene Repettos – eine späte, aber umso schönere Genugtuung für uns 5 Rekurssteller, deren Namen hier noch einmal genannt werden sollen: Hubert Comploi, Johann Gruber, Hans-Jörg Michaeler, Klaus Senoner, Rudolf Siller.

Alle Details zur Causa Durnwalder – und somit auch zu den rechtlichen Aspekten der Causa Repetto – unter www.rechtsstaatlichkeit.bz.

Dass aus diesem Urteil indirekt die Unwählbarkeit Durnwalders 2003 sowie jene des derzeitigen Landtagspräsidenten Dieter Steger 2008 hervorgeht, bestätigt auch die Rechtsanwältin DDr. Renate Holzeisen, die übrigens in der ähnlich gelagerten Causa Egartner die Rekurssteller vertritt und in den ersten beiden Instanzen Recht zugesprochen bekommen hat.

Hier die Erklärung von RA Holzeisen auf Sprachrohr.tv:

Shortlink: http://wp.me/pdCW4-9J

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