You are currently browsing the tag archive for the ‘Lex Egartner’ tag.

Wie von kompetenter Seite vorausgesagt, hat das Kassationsgericht in Rom in der Causa Egartner die beiden Urteile in erster und zweiter Instanz bestätigt und den SVP-Mann Christian Egartner für unwählbar erklärt; das betreffende Urteil wurde heute hinterlegt, und damit muss Egartner endgültig den Landtagssitz räumen, an dem er so hartnäckig geklebt hatte wie man es sonst nur vom sog. Landeshauptmann Durnwalder gewohnt ist.

Durngartner

Egartner & Durnwalder: "Dicke" Freunde | Bild: wahlkampf.bz.it

Die Rekurssteller/innen, die großteils von den Südtiroler Grünen bzw. aus deren Umfeld kommen (Cristina Kury, Sepp Kusstatscher, Brigitte Foppa, Michil Costa, Friederike Gruber, Maria Kusstatscher, Maria Taferner, sowie der Gewerkschafter Christian Troger), drückten ihre Genugtuung über das Urteil des Kassationsgerichts aus und bedankten sich vor allem bei ihrer Anwältin DDr. Renate Holzeisen für deren kompetente Arbeit.

Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, dass die SVP nach Einreichen des Rekurses – wie seinerzeit anlässlich der Unwählbarkeit Durnwalders mit der berüchtigten “Lex Durnwalder” – versucht hat, Egartner durch eine “authentische Interpretation” des Wahlgesetzes zu retten; der betreffende Gesetzesentwurf war bereits in der Gesetzgebungskommission mit allen Stimmen der SVP-Mitglieder verabschiedet worden, wurde aber dann angesichts des entrüsteten Bürgerprotests unter einem Vorwand zurückgezogen und nicht mehr weiter behandelt.

Wenn es nur öfters solchen Protest gegen die SVP-Bonzen gäbe …

Shortlink: http://wp.me/pdCW4-cD

Wie bekannt, wurde mit erstinstanzlichem Urteil des Landesgerichts Bozen festgestellt, dass der Südtiroler Betonlobbyist und Politiker Christian Egartner bei den Wahlen zum Südtiroler Landtag am 26.10.2008 unwählbar war. Wie nicht anders zu erwarten, ist nun das Oberlandesgericht Bozen mit Urteil vom 01.10.2009 zu dem selben Schluss gelangt und hat die Unwählbarkeit bestätigt. So weit, so gut (und recht!).

 

Christian Egartner | SVP

Unwählbar: SVP-Kandidat Christian Egartner

Nicht weiter überraschend ist auch, dass der Betroffene und seine Anwälte das Urteil anfechten werden, ebenso wenig wie die altbekannten wie haltlosen Verteidigungsversuche der SVP-Granden (“dem passiven Wahlrecht ist Vorrang einzuräumen”, “der Wählerwille ist zu respektieren”, “das Präsidentenamt beim privaten Baukonsortium hat Egartner bei der Landtagswahl keinen Vorteil gebracht”) und die etwas eigenartigen “Argumente” des Rechtsanwalts Brandstätter (“es handelt sich diesfalls nicht um Unwählbarkeit, sondern wennschon um Unvereinbarkeit”, “das einschlägige Wahlgesetz ist verfassungswidrig”).

Shortlink: http://wp.me/pdCW4-9s

Das Wochenmagazin ff hat in der Ausgabe 24/09 vom 11.06.2009 unter dem Titel “Egartner m.b.H.” (pdf-Datei – 300 kB) den Fall des Südtiroler Landtagsabgeordneten Christian Egartner geschildert, der bei den Wahlen vom 26. Oktober 2008 aufgrund seiner unternehmerischen Tätigkeit (Bereich Betonlobby) laut dem einschlägigen Wahlgesetz unwählbar war und folglich sein Mandat bald wieder verlieren könnte.

ff - Wochenblatt | 2009-06-14

ff - Wochenmagazin | 2009-06-11

Im ff-Artikel werden auch einige Gemeinsamkeiten dieses “Falls Egartner” mit der “Causa Durnwalder” aufgezeigt – letztere habe ich zusammen mit 4 Mitkämpfern bis zum Höchstgericht bestritten, und deren “seltsamer” Abschluss ist Gegenstand einer Eingabe, die zurzeit bei den zuständigen Rechtsanwaltskammern Bozen und Rom behängt -, wobei aber mehrere Fehler bzw. Ungenauigkeiten vorkommen, weshalb ich einen Leserbrief geschrieben habe, worin ich die betreffenden Mängel beschreibe.
Dieser mein Leserbrief wurde von ff zuerst nicht, und auf meine Nachfrage hin nur gekürzt in der Ausgabe 26/09 veröffentlicht (pdf-Datei – 270 kB); wie und was gekürzt wurde, ist aus nachfolgender Abschrift ersichtlich, wo ich die weggelassenen Teile durch Fettschrift gekennzeichnet habe – meines Erachtens kann man diese “Kürzungen” wohl nur als Zensur bezeichnen, umso mehr, als dies bereits der zweite Leserbrief von mir ist, den die ff nicht bzw. gekürzt veröffentlicht.

Der Fall Egartner

Titelgeschichte in ff 24/09 über die Nicht-Wählbarkeit des SVP-Landtagsabgeordneten Christian Egartner

Ihr Artikel enthält zwar einige Fehler bzw. Ungenauigkeiten, immerhin wird aber erstmals die Wählbarkeit Durnwalders 2003 infrage gestellt und korrekt berichtet, dass die Causa nie ganz ausjudiziert worden ist, aber der Kassationsrekurs wahrscheinlich angenommen worden wäre; vor etwas mehr als einem Jahr sprach die ff diesbezüglich noch von “Lappalie” und “Witz”. Folgendes muss aber richtiggestellt werden:
1. In Bezug auf die Wählbarkeit von Steger und Repetto wird die sogenannte “authentische Interpretation” des Regionalrats (aus dem Jahr 2004, nicht 2007!) zitiert und darauf verwiesen, dass sie der “Oberste Gerichtshof in Rom” als verfassungswidrig eingestuft hätte, so als ob es sich hierbei um die Meinungen der üblichen SVP-Advokaten handeln würde (“Zeller meint … Brandstätter sagt …”). Diesfalls handelt es sich aber um das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, welches genannte Interpretation, besser bekannt als “Lex Durnwalder”, als verfassungswidrig annulliert hat: annulliert, das heißt, der betreffende Text existiert nicht mehr, ist null und nichtig! Da wäre es freilich ein “Witz”, wenn sich Herr Steger auf diese “authentische Interpretation” berufen wollte, umso mehr, wo er doch das Amt des Landtagspräsidenten bekleidet.
2. Sie berichten dauernd von 12 Klägern in der Causa Durnwalder, der Kassationsrekurs wurde aber von nur mehr fünf Klägern eingebracht (alles nachzulesen im Web unter http://www.rechtsstaatlichkeit.bz ).
3. Sie schreiben, in der Causa Durnwalder hätte der Anwalt der Kläger einen Termin beim Kassationsgericht “verschlafen” bzw. “verschwitzt”. Diese beschönigende Umschreibung sei Ihnen unbenommen, das “Versäumnis” der Anwälte (einer aus Bozen und sein Korrespondenzanwalt in Rom) ist auf jeden Fall seltsam, und zurzeit behängt diesbezüglich eine Eingabe der fünf geschädigten Kläger bei den zuständigen Anwaltskammern.
4. Es steht dem ff-Schreiber natürlich frei, den (vorläufigen) Abschluss der Causa Durnwalder als “Waterloo” für die Kläger zu werten; immerhin hat aber Herr Durnwalder 2008 über 12.000 Vorzugsstimmen weniger bekommen als 2003, und dies trotz eines Wahlkampfaufwandes, der alles bis dahin Gesehene bei Weitem übertrifft … von wegen Waterloo!

Johann Gruber, Bozen

PS (2009-09-17): Egartner wurde vom Landesgericht Bozen mit erstinstanzlichem Urteil vom 12.09.2009 für unwählbar erklärt Details im Artikel “Die Bauchlandung” (pdf-Datei – 310 kB) in ff No. 38 vom 17.09.2009.

ff - Südtiroler Wochenmagazin

ff - Wochenmagazin | 2009-09-17

Shortlink: http://wp.me/pdCW4-74

May 2024
S M T W T F S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031  

Enter your email address to subscribe to this blog and receive notifications of new posts by email.

Join 4 other subscribers

Top clicks

  • None

Visits since January 2009

free counters

Blog Stats

  • 12,112 hits

Archives

Weather @Bolzano.Bozen